| Abstandsregeln |
|
|
Seite 3 von 3 Hält sich der Eigentümer nicht daran, kann der Nachbar den Rückschnitt auf die zulässige Höhe oder die Beseitigung verlangen.Der Nachbar kann die Beschneidung oder die Beseitigung eines Baumes verlangen, auch wenn dieser bei der Pflanzung den erforderlichen Abstand zum Nachbargrundstück hatte, nun aber auf Grund seines Wuchses eine Höhe erreicht hat, bei der ein größerer Abstand einzuhalten wäre. Allerdings hat der Eigentümer des Gehölzes die Wahl, ob er einkürzt oder entfernt. Auch muss er dies nicht in der Zeit zwischen 1. März und 30. September vornehmen.
Kann gegen Wurzeln und überhängende Zweige vorgegangen werden?
Wem gehören die Früchte, die über die Grundstücksgrenze herüber ragen?
Was kann der Nachbar gegen gefallenes Laub unternehmen? |
|||||
Gehölzthemen
Regeln und Gesetze
