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für Bäume, Sträucher oder Hecken
Bei kleine Grundstücken, wie sie im städtischen Bereich oft vorkommen entsteht manchmal Streit zwischen Nachbarn, wenn ein Baum oder eine Hecke dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzt wird. Der Nachbar befürchtet, dass sein Grundstück durch Schatten beeinträchtigt wird. Deshalb sind im Nachbarrecht (z.B. SächsNRG) Abstandsregeln für Neupflanzungen aufgenommen. Diese Vorschriften richten sich danach, ob das Grundstück sich innerhalb oder außerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils befindet und wie hoch das Gehölz wird. Der mindestens einzuhaltende Abstand liegt zwischen 0,5 m und 2,0 m. Der Abstand wird an der Stelle gemessen, wo das Gehölz aus dem Boden austritt.
innerhalb von zusammenhängend bebauten Ortsteilen:

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